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Pflichtteil und Ehevertrag

Gerade eine Unternehmensnachfolge verführt die Beteiligten zum Streit, weil das Unternehmen in den meisten Fällen das Hauptvermögen darstellt und andere Familienmitglieder nicht mit identischen Werten wie der Unternehmensnachfolger ausgestattet werden können.

 

In der Regel geht es um das Thema des Pflichtteils, ein Barzahlungsanspruch, der sich auf die Verkehrswerte von Unternehmen und Grundstücken bezieht.

 

Daher wird in den Seminaren geklärt, was Pflichtteile sind und wie solche Pflichtteilsansprüche reduziert oder ausgeschlossen werden können.

 

Verträge abzuschließen ist schon gut - im Streitfall muss man sie aber auch finden.

 

Die Holding-Lösung vermeidet private Ansprüche.

 

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